Fördermittel für Existenzgründer und Unternehmen
Um die wirtschaftliche Entwicklung zu forcieren, wurden unterschiedliche Förderprogramme durch die Länder, den Bund und der Europäischen Union aufgelegt. Es ist jedoch zu verzeichnen, dass vor allem Fördermittel, speziell durch kleine und mittlere Unternehmen, nicht abgerufen werden. Somit werden vorhandene finanzielle Vorteile vertan. Insbesondere Zuschüsse zur Weiterbildung der Mitarbeiter und zur Beratung von Unternehmen sowie viele zinsgünstige Kredite für so ziemlich jedes Vorhaben werden meist vernachlässigt.
Durch eine gezielte, individuelle Beratung ergibt sich die Möglichkeit, die Ihnen möglicherweise zustehenden finanziellen Mittel zu recherchieren und zur Verfügung zu stellen. Fordern Sie den nachstehenden Gutschein zur kostenlosen Fördermittelberatung an und lösen Sie diesen bei Bedarf ein. Ein Klick auf den Gutschein genügt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter unseren Kontaktdaten (E-Mail: info@analysenkontor.de; Telefon: 0391 4021929) zur Verfügung.
Fördermittel in Form von Zuschüssen und Krediten
Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt
Zur Sicherung des Lebensunterhalts können Personen, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit, die Arbeitslosigkeit beenden, in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Die Auszahlung des Gründungszuschusses wird in zwei Phasen unterteilt. In den ersten sechs Monaten wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zzgl. 300,00 € zur sozialen Absicherung geleistet. In den folgenden neun Monaten können 300,00 € pro Monat zur sozialen Absicherung an den Gründer gezahlt werden. Die Basis hierfür bildet die Darlegung einer intensiven Geschäftstätigkeit und hauptberuflicher unternehmerischer Aktivitäten.
Wie Sie die Mittel erhalten können, erfahren Sie über unseren Gutschein zur kostenlosen Fördermittelberatung. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit (Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25356/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Einstiegsgeld.html, 08.06.2012, 11:11 Uhr).
Einstiegsgeld vom Jobcenter
Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen und Ihre Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, haben Sie die Möglichkeit Einstiegsgeld zu beantragen. Die Höhe des Anspruchs wird durch Ihren persönlichen Ansprechpartner auf Basis Ihrer Unternehmensplanung festgelegt. Dabei wird die Hilfebedürftigkeit nach SGB II geprüft und anhand Ihres Businessplans die Höhe des Zuschusses ermittelt. Die Förderungsdauer beträgt maximal 24 Monate.
Wie Sie die Mittel erhalten können, erfahren Sie über unseren Gutschein zur kostenlosen Fördermittelberatung. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit (Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25356/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Einstiegsgeld.html, 08.06.2012, 11:20 Uhr).
Fördermittel der Investitionsbank Sachsen – Anhalt
Im Rahmen der Existenzgründungsoffensive Sachsen-Anhalt (ego) werden Existenzgründern und Unternehmern verschiedene Mittel der Europäischen Union durch den ESF-Fond zur regionalen Förderung zur Verfügung gestellt. Von zinsgünstigen Krediten über risikobehaftete Kredite bis hin zur bezuschussten Beratung stehen verschiedene Fördermittel zum Abruf bereit.
Wie Sie die Mittel erhalten können, erfahren Sie über unseren Gutschein zur kostenlosen Fördermittelberatung. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch auf den Webseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Quelle: http://www.ib-sachsen-anhalt.de/, 08.06.2012, 11:30 Uhr).
Fördermittel der KfW und der NBank
Ebenso wie die Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellt auch die KfW-Mittelstandsbank oder auch die NBank über den ESF-Fond zur regionalen Förderung verschiedene Fördermittel, in Form von zinsgünstigen Krediten und bezuschusster Beratung, zur Verfügung. Die Beratungs-/Themenbereiche können sich dabei von der Gründungsberatung, über die Marketingberatung bis hin zur Turn-Around-Beratung erstrecken.
Wie Sie die Mittel erhalten können, erfahren Sie über unseren Gutschein zur kostenlosen Fördermittelberatung. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch auf den Webseiten der KfW und der NBank (Quelle: www.kfw.de und www.nbank.de, 08.06.2012, 11:30 Uhr).
Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) stellt verschiedenste Beratungsprogramme zur bezuschussten Beratung zur Verfügung. Hierfür wurden jeweils zwei Programme zur allgemeinen Beratung, spezialisierten Beratung und besondere Beratungen, mit voneinander klar getrennten Beratungsthemen, initiiert.
Wie Sie die Mittel erhalten können, erfahren Sie über unseren Gutschein zur kostenlosen Fördermittelberatung. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch auf den Webseiten des Bundesamts für Ausführkontrolle (Quelle: http://www.bafa.de, 08.06.2012, 11:30 Uhr).





