Die Förderung von Unternehmensvorhaben ist EU-weit geregelt und unterliegt strengen Regularien, die bestimmen welche Art von Vorhaben für welche Unternehmen in welcher Form unterstützt werden. Mithilfe dieser Förderungen sollen in wirtschaftlich benachteiligten Gebieten Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Außerdem soll eine Innovationsförderung in Form von technologischen Weiterentwicklungen der Wirtschaft und Gesellschaft gefördert werden.
Unternehmen in Industrie und Gewerbe können durch vier grundsätzliche Arten öffentlicher Fördermittel in Form von EU genehmigten Förderprogrammen unterstützt werden:
- rückzahlbare und nicht rückzahlbare Zuschüsse
- Bürgschaften
- Fördermittelkredite in Form von zinsverbilligten Darlehen
- staatliches Beteiligungskapital
Es ist jedoch zu verzeichnen, dass vor allem Fördermittel, speziell durch kleine und mittlere Unternehmen, nicht abgerufen werden. Somit werden vorhandene finanzielle Vorteile vertan. Insbesondere Zuschüsse für Investitionen, zur Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und zur Beratung von Unternehmen sowie viele zinsgünstige Kredite für so ziemlich jedes Vorhaben werden meist vernachlässigt.
Durch eine gezielte, individuelle Beratung ergibt sich die Möglichkeit, die Ihnen möglicherweise zustehenden finanziellen Mittel zu recherchieren und zur Verfügung zu stellen.